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Eigenversorgungsanlage mit WiENERGY

 

Die Kombination aus Eigenversorgungsanlage und Energiegemeinschaft ermöglicht eine besonders effiziente Nutzung von selbst erzeugtem Strom: zuerst am eigenen Standort, anschließend innerhalb der Energiegemeinschaft und erst danach über den Strommarkt.

 

WiEnergy unterstützt Mitglieder und aktive Kunden bei der Umsetzung und laufenden Betreuung. Wir übernehmen die Anmeldung der Eigenversorgungsanlage, die erforderliche Marktkommunikation sowie die laufende Abwicklung und Überwachung der Marktprozesse.

 

Unser Ziel: Erneuerbare Energie bestmöglich dort nutzen, wo sie erzeugt wird, und gleichzeitig den gemeinschaftlichen Austausch stärken.

Eigenversorgungsanlage  – Strom selbst erzeugen und effizient nutzen

 

Eigenversorgungsanlagen ermöglichen es Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen in Österreich, selbst erzeugten Strom direkt zu verbrauchen und dadurch Energiekosten nachhaltig zu senken.

Besonders Photovoltaik‑Anlagen mit hohem Eigenverbrauch spielen dabei eine zentrale Rolle.

Die rechtliche Grundlage bildet das österreichische Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Eigenversorgung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und bietet klare wirtschaftliche Vorteile.

 

Was ist eine Eigenversorgungsanlage?

Eine Eigenversorgungsanlage ist eine Stromerzeugungsanlage, bei der der erzeugte Strom vorrangig vom Betreiber selbst genutzt wird. Überschüssige Energie kann – sofern technisch vorgesehen – in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

 

Kernmerkmale einer Eigenversorgungsanlage:

  • Gleicher Betreiber für Erzeugung und Verbrauch (natürliche oder juristische Person)
  • Nutzung an einem oder mehreren eigenen Standorten möglich
  • Keine Stromlieferung an Dritte
  • Einspeisung von Überschüssen erlaubt
     

Typische Anlagenformen:

  • Photovoltaik‑Anlagen (PV)
  • Blockheizkraftwerke (BHKW)
  • Kleinwindkraftanlagen
  • Stromspeicher in Kombination mit Erzeugung

 

Wie funktioniert Eigenversorgung in der Praxis?

Der erzeugte Strom wird zuerst direkt am eigenen Standort verbraucht. Reicht die Erzeugung nicht aus, wird automatisch Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Übersteigt die Erzeugung den aktuellen Bedarf, wird der Überschuss eingespeist.

 

Bei mehreren eigenen Zählpunkten im selben Netzgebiet erfolgt die Zuordnung bilanztechnisch:

  • Smart Meter erfassen Erzeugung und Verbrauch im 15‑Minuten‑Intervall
  • Der Netzbetreiber ordnet die Strommengen korrekt zu
  • Eigenverbrauch wird priorisiert, Überschüsse werden eingespeist
  • Physikalisch fließt der Strom über das Netz, die Abrechnung erfolgt rechnerisch.

 

Voraussetzungen für eine Eigenversorgungsanlage

Für die Umsetzung einer Eigenversorgung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alle Zählpunkte gehören derselben Person oder Firma
  • Die Standorte liegen im gleichen Netzgebiet (z. B. Wiener Netze)
  • Smart Metern mit 15‑Minuten‑Messung (Opt‑in)
  • Genehmigte und ordnungsgemäß betriebene Erzeugungsanlage (Kein Balkonkraftwerk!)

 

Vorteile einer Eigenversorgungsanlage

  • Deutlich reduzierte Stromkosten durch weniger Netzbezug
  • Maximierung des Eigenverbrauchs von PV‑Strom
  • Geringere Abgaben und Umlagen
  • Mehr Unabhängigkeit von Strompreissteigerungen
  • Nachhaltige CO₂‑Reduktion

 

Eigenversorgungsanlage und Energiegemeinschaft – die optimale Ergänzung

Eine Eigenversorgungsanlage und eine Energiegemeinschaft schließen einander nicht aus – im Gegenteil: richtig kombiniert ergänzen sie sich optimal

 

  1. Eigenversorgung hat immer Vorrang
    Der selbst erzeugte Strom wird zuerst am eigenen Standort oder an eigenen Standorten im selben Netzgebiet verbraucht. Dadurch wird der Eigenverbrauch maximiert und Netzbezug minimiert.
     
  2. Überschüsse fließen in die Energiegemeinschaft
    Strommengen, die nicht eigenverbraucht werden können, werden der Energiegemeinschaft zur Verfügung gestellt. Andere Mitglieder profitieren von regional erzeugtem Strom, während für den Erzeuger zusätzliche Erlöse entstehen.
     
  3. Restmengen werden ins öffentliche Netz eingespeist
    Kann auch die Energiegemeinschaft den Strom nicht vollständig aufnehmen, erfolgt die Einspeisung über den bestehenden Einspeisevertrag mit dem Energieabnehmer.

 

Diese Kombination verbindet wirtschaftliche Effizienz mit regionalem Nutzen und hoher rechtlicher Sicherheit.

 

Wann kann eine Eigenversorgungsanlage umgesetzt werden?

  • Ab 5. Oktober 2026 ist eine EVA im selben Netzgebiet möglich
  • Ab 5. April 2027 ist eine EVA über verschiedene Netzgebiete möglich